Internetseiten-Fachmann

Der Internetseiten Fachmann

Internetseiten vom Fachmann oder "der Tochter von 'ner Baknnten"?

Akademische Grade wie Diplom-Designer bzw. Diplom-Designer (FH) sind in Deutschland geschützt und dürfen nur von Absolventen entsprechender Studiengänge verwendet werden. Die Berufsbezeichnung Designer (ohne Diplom) ist hingegen nicht gesetzlich geschützt.

Der Internetseiten-Fachmann unterscheidet sich hier vom Laien ebenfalls durch erlerntes Handwerk oder ein Studium z.B. Kommunikationsdesign.

Der Internetseiten-Fachmann ist meistens ausgebildeter Mediengestalter, Grafiker oder Informatiker, der sich in diesem Bereich spezialisiert hat. Auf Grund der schnellen Entwicklung und des relativ jungen Berufsbildes, erfolgt diese Spezialisierung in der Regel autodidaktisch.

In einigen Fällen wird bei entsprechender Eignung der Beruf Internetseiten-Fachmann auch als einzelner Beruf ohne Vorkenntnisse in Informatik, Mediengestaltung oder Grafik ausgebildet.

Der Beruf Internetseiten-Fachmann unterliegt keiner gesetzlichen Regelung und wird ausschließlich als Fortbildung an privaten Bildungseinrichtungen oder bei Industrie- und Handelskammern unterrichtet. Deswegen kann sich im Prinzip jeder als Internetseiten-Fachmann bezeichnen, der eine Internetseite erstellen kann. Durch neue Werkzeuge, wie zum Beispiel Homepagebaukästen variiert die Qualität der Arbeit teilweise extrem.

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